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In dem Bereich wollen wir die einzelnen Etappen beschreiben, wie man sich welche Bildungsangebote nutzbar machen kann.
Entlang der Wege in die Schule, den Sprachkurs, die Erwachsenenbildung/Kolleg, das Abitur, die Berufsausbildung und die Universität soll gezeigt werden, wo die Möglichkeiten liegen und was man dafür braucht.
Dabei fragen wir sowohl in staatlichen Einrichtungen als auch in privaten und selbstorganisierten (auto-organisados) Projekten nach, was sie bieten können. Wir wollen Antworten auf die folgenden Fragen finden:
- Welche Unterstützung geben sie bei der Beschaffung eines Visums?
- Was braucht man dafür?
- Welche Vorraussetzungen/Papiere benötigen sie?
- Wie können in anderen Ländern gemachte Abschlüsse anerkannt werden und wo lässt man sie anerkennen?
- Welche Bildungsangebote machen sie für jemanden ohne Abschluss?
- Für welche Angebote braucht man überhaupt welches Visum, welche sind auch ohne offen für Nutzer_innen (Bibliothek, Kurse, Seminare, Klassen)?
Neben diesen Informationen geht es uns auch darum, herauszufinden, welche alternativen Beratungsangebote es jeweils gibt. Wenn zum Beispiel das Amt für internationale Studierende einer oder einem nicht weiterhelfen kann, dann sollte man z.B. zur studentischen Beratung gehen, weil diese besser darüber informiert ist, welche Umwege und Möglichkeiten es gibt, um doch zum Ziel zu kommen. Deshalb liegt ein wichtiger Fokus auch darin, diese alternativen Informationsquellen zu finden und zu benennen.
Wichtig ist uns vor allem zu zeigen, welche Rechte auf Bildung man hat und wer uns dabei helfen kann, diese zu vertreten und bekommen. Deshalb soll sich ein weiterer Teil des Bereichs Bildung den Interviews und Erfahrungen widmen, die wir für die verschiedenen Wege zusammenstellen wollen. Es gibt für jeden Weg viele Perspektiven und Erfahrungen, wie man diesen gehen kann. Dabei möchten wir einen möglichst breiten Erfahrungshorizont zusammenstellen. Aus eigenen Erfahrungen soll berichtet werden:
- Welchen Weg in diese Institution habe ich genommen?
- Wo lagen die Probleme und Barrieren?
- Wie bin ich damit umgegangen?
- Welchen Aufenthaltsstatus hatte ich am Beginn dieser Bildungsetappe?
- Hat mir die Institution geholfen, diesen zu verändern?
- Konnte ich an allen Kursen/Klassen teilnehmen, an denen ich teilnehmen wollte?
- Haben sie meine Abschlüsse anerkannt und wenn nicht, wo und wie konnte ich sie anerkennen lassen?
- Welche Sprachen werden dort gesprochen/ in welchen Sprachen wird gelehrt? Ist deutsch wichtig?
- Welche Sprachen konnten die Ansprechpartner_innen? Haben sie sich auf meine Sprache(n) eingestellt?
- Wie konnte ich mich gegen Diskriminierung und Rassismus wehren und wer hat mich dabei unterstützt?
- …
| 63 | 63 | 11 hours 27 min ago by Anonymous |
Das Gesundheitssystem in Deutschland
Die Behandlung von kranken Menschen wird in Deutschland nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert sondern aus Versicherungsmitteln. Um Leistungen dieser Versicherungen in Anspruch zu nehmen, muss mensch Mitglied der Versicherung sein und Beiträge zahlen. Nicht alle Menschen haben Zugang zu diesen Versicherungen.
Folgende Personengruppen – alle mit legalem Aufenthaltsstatus - sind pflichtversichert bzw. können sich freiwillig versichern:
- Wer versicherungspflichtig arbeitet, d.h. wer angestellt ist und mehr als 400 Euro im Monat verdient, ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und teilt sich den Versicherungsbeitrag, der einkommensabhängig errechnet wird, mit der ArbeitgeberIn.
- Menschen, die selbständig arbeiten, das heißt FreiberuflerInnen, Honorarkräfte etc. können sich in privaten Krankenversicherungen versichern, der Beitrag ist risikoadaptiert, d.h. im Allgemeinen, dass junge gesunde Menschen wesentlich weniger bezahlen als ältere Menschen oder jene, die bereits eine medizinische Vorgeschichte haben.
- Arbeitslosengeld I oder II – EmpfängerInnen sind über das Jobcenter, EmpfängerInnen von Sozialgeld über das Sozialamt versichert und damit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Menschen mit dem Aufenthaltsstatus „AsylbewerberIn“ und Menschen mit einer Duldung, die vom Asylbewerberleistungsgesetz betroffen sind, sind auch über das Sozialamt versichert, haben jedoch nur einen sehr reduzierten Anspruch auf medizinische Versorgung: laut Gesetz wird nur die Behandlung von „akuten“ und „schmerzhaften“ Erkrankungen gezahlt. Die Behandlung von Krankheiten, die schon länger andauern und chronischer Erkrankungen oder die Behandlung durch FachärztInnen kann abgelehnt werden (was auch regelmäßig geschieht). Beratung hierzu bieten folgende Stellen an:
- Familienversicherung: Für verheiratete bzw. verpartnerschaftlichte Menschen („eingetragene Partnerschaft“) gibt es die Möglichkeit, den Partner / die Partnerin mitzuversichern, wenn diese über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen muss hierfür kein extra Beitrag bezahlt werden.
Familienversichert sind auch die Kinder von Versicherten.
Alle Versicherten der gesetzlichen Versicherungen bekommen von ihrer Versicherung eine Versichertenkarte, die sie beim Arztbesuch vorlegen müssen. Sie müssen pro Quartal, in dem sie eine Arztpraxis besuchen, eine sogenannte Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen.
Menschen ohne gültige Papiere haben nur theoretisch einen gesetzlichen Anspruch auf medizinische Versorgung. Sozialämter, die die Kosten dafür übernehmen würden, sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die Personendaten der Ausländerbehörde mitzuteilen. Insofern ist dies keine realistische Option.
Zwar haben ÄrztInnen in Deutschland die Pflicht, allen akut kranken Menschen, die dringend Hilfe brauchen, zu helfen, aber mensch muss damit rechnen, viel Geld zu bezahlen. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass bei Verdacht auf sogenannten „illegalen Aufenthalt“ die Polizei informiert wird. Tipps und Empfehlungen in Bezug auf anonyme und kostenlose bzw. kostengünstige medizinische Behandlung für Menschen ohne Versicherung, also auch für Menschen ohne Papiere finden sich hier:
| 74 | 74 | 14 hours 25 min ago by Anonymous |
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